Kein Staatsgeld mehr für "Die Heimat"

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

© Uwe Anspach/dpa

Die Plätze der Antragsgegner bleiben leer, als das Bundesverfassungsgericht am 23. Januar 2024 in Karlsruhe entscheidet, dass die Partei "Die Heimat" von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird.

Karlsruher Gerichtsurteil
Kein Staatsgeld mehr für "Die Heimat"
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet sich gegen eine weitere Staatsfinanzierung der NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat".

Die NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" wird sechs Jahre lang von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Der Staat müsse keine Parteien mit rassistischen, antisemitischen und die Menschenwürde missachtenden verfassungswidrigen Zielen finanzieren, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem verkündeten Urteil

Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag hatten den Ausschluss von der staatlichen Teilfinanzierung der als verfassungswidrig festgestellten Nationaldemokratischen Partei (NPD) gefordert, die sich mittlerweile "Die Heimat" nennt. 

Die Karlsruher Richter gaben dem Antrag nun statt. "Die Heimat" sei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausgerichtet. Sie verfolge eine ethnische deutsche "Volksgemeinschaft" die zu "einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Missachtung von Ausländern, Migranten und Minderheiten" führt. Sowohl das Konzept der Volksgemeinschaft als auch die antisemitische Grundhaltung und die "Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Grundordnung" ließen deutliche Parallelen zum Nationalsozialsozialismus erkennen, so das höchste deutsche Gericht.

Das Ziel der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehe auch nach der Umbenennung der NPD in "Die Heimat", so das Bundesverfassungsgericht. Die Partei pflege zudem weiterhin intensive Kontakte zu rechtsextremistischen Parteien, nicht parteigebundenen Rechtsextremisten und solidarisiere sich mit Holocaust-Leugnern. Eine "wehrhafte Demokratie" müsse dies nicht dulden.

Parteien haben normalerweise Anspruch auf finanzielle Mittel vom Staat. Voraussetzung hierfür ist, dass sie mindestens 0,5 Prozent der Stimmen bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl oder ein Prozent der Stimmen bei einer Landtagswahl erreicht haben. 2017 wurde jedoch im Grundgesetz festgelegt, dass Parteien für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können, wenn diese die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Das Karlsruher Urteil dürfte auch die bundesweite Diskussion um den Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung befeuern, zumal etwa das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits am 6. November 2023 zum AfD-Landesverband Baden-Württemberg tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen festgestellt hatte. Der Landesverband fordere eine umfassende "Remigration", also eine umfassende Ausweisung großer Bevölkerungsteile hin, was auf ein "verfassungsfeindliches ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" hinweise.

Mehr zu Rechtsextremismus
Muslime in einer Moschee
Der Osnabrücker Religionssoziologe Rauf Ceylan hat angesichts der großen Demonstrationen für Demokratie davor gewarnt, dabei die Muslime in Deutschland aus dem Blick zu verlieren.
Jonny geht gegen Rechtsextremismus protestieren. Doch selbst ihm fehlen die Worte, wenn Andrei von der Angst seiner Familie erzählt, irgendwann doch noch deportiert zu werden und sich plötzlich auch selbst fragt: Bin ich deutsch genug?