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Der CSU-Vorsitzende Markus Söder spricht sich gegen ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD aus. (Archivbild)
Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren reißt nicht ab. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bewertet die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens kritisch. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnt einen Verbotsantrag ab und bringt stattdessen Beschränkungen bei der Parteienfinanzierung ins Gespräch.
Faeser sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag): "Ein Parteiverbot hat sehr hohe Hürden." Die Verfassung sehe das "schärfste Instrument der wehrhaften Demokratie zurecht als Ultima Ratio vor". Vor allem müsse mit der AfD die politische Auseinandersetzung gesucht werden, betonte sie. "Wenn sich Menschen einer solchen Partei zuwenden, müssen wir dafür werben, dass diese Menschen zu den demokratischen Parteien zurückkommen."
Der bayerische Ministerpräsident Söder sprach sich in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gegen ein Verbotsverfahren aus. Seien Mitglieder der AfD "erkennbare Verfassungsfeinde", brauche es dennoch Konsequenzen, betonte er. Dazu zählten etwa "die Unvereinbarkeit mit dem öffentlichen Dienst oder Beschränkungen bei der Parteienfinanzierung".
Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte, es sei ungewiss, ob für einen Verbotsantrag genug Material über die in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei vorliege. Solange der Bund und die übrigen Länder dieser Einstufung noch nicht folgen, sei er skeptisch, "dass die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren derzeit genommen werden können", sagte Schuster der Zeitung.
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) forderte ein Lagebild. "Die Erkenntnisse der Behörden müssen systematisch zusammengeführt und ausgewertet werden, sodass ein vollständiges Bild von den tatsächlichen Aktivitäten der AfD und ihren Vernetzungen zur rechtsextremen Szene entsteht", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Nur so könne beurteilt werden, "ob über die politische Auseinandersetzung hinaus ein rechtliches Vorgehen zum Schutz unserer Verfassung möglich ist".
Einen Antrag für ein Verbot der AfD müssten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Die Diskussion um ein Parteiverbot war durch die Enthüllung eines Treffens hochrangiger AfD-Politiker mit Rechtsextremen neu entfacht worden. Bei dem Treffen im November in Potsdam war laut dem Recherchenetzwerk "Correctiv" über die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert worden.