Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor einem Jahr in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, der Staat dürfe schwer und unheilbar Kranken den Zugang zu einer todbringenden Arznei in extremen Notlagen nicht verwehren. In der Politik ist das Urteil umstritten, auch Verfassungsrechtler und Sozialethiker äußerten Bedenken. Zweifel wurden laut, wie eine Behörde prüfen solle, ob ein Sterbewunsch legitim sei oder nicht.
Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte angekündigt, nach Wegen zu suchen, den Vollzug des Urteils zu verhindern. Ein neues Gesetz müsse Klarheit schaffen, sagte er. Eine staatliche Behörde dürfe niemals "Helfershelfer einer Selbsttötung" werden. Das Ministerium hat die Aufsicht über das Institut.
Der neue Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sondiert laut "Spiegel" die Situation derzeit noch. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach wendet sich gegen eine neue Debatte über die gesetzlichen Vorgaben der Sterbehilfe. "Ich bin mir sicher, dass das Parlament die Rechtslage sogar noch verschärfen würde - und ich würde das bedauern", sagte er dem Nachrichtenmagazin. Im November 2015 hatte der Bundestag ein Verbot organisierter Assistenz beim Suizid beschlossen.