Bundestag macht Bestattung für "Sternenkinder" möglich

Bundestag macht Bestattung für "Sternenkinder" möglich
Eltern von im frühen Entwicklungsstadium gestorbenen Föten können diese Kinder künftig bestatten lassen.

Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend entsprechende Änderungen am Personenstandsrecht. Auch Totgeburten, die weniger als 500 Gramm wiegen, können demnach künftig als Person anerkannt werden. Bisher wurden sie nicht erfasst. Einige Friedhöfe verweigerten trauernden Eltern daher die Bestattung dieser "Sternenkinder".

Mehr zu Sternenkinder
Elke Rathert am Gräberfeld für Sternenkinder
Zwei Mal im Jahr beerdigt Pfarrerin Elke Rathert Kinder, die als Fehl- oder Totgeburten zur Welt kamen - sogenannte Sternenkinder. Familien ernten oft Unverständnis für den Schmerz ihrer frühen Verluste, sagt sie. Am Sonntag soll der verstorbenen Kinder gedacht werden.
Weinende Frau mit Ultraschallfoto in den Händen nach einer Fehlgeburt.
Hebamme Anna Rechel hat sich zur Trauer- und Sterbebegleiterin ausbilden lassen, weil Familien mit Sternenkindern ihrer Meinung nach besser begleitet und über ihre Rechte im Falle einer Tot- oder Fehlgeburt aufgeklärt werden müssen.

Zudem wurde im Personenstandsrecht die Pflicht zur Eintragung eines Geschlechts nach der Geburt verändert. Für intersexuelle Kinder, die sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale haben, soll dies offen gehalten werden können. Der Zwang zur Entscheidung für ein Geschlecht sowie die Praxis, intersexuellen Kindern per Operation eindeutig ein Geschlecht zuzuweisen, wurde im vergangenen Jahr vom Deutschen Ethikrat kritisiert.