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Eine staatliche Instanz kann Regeln und Standards setzen, an die sich Institutionen bei der Aufarbeitung des Missbrauchs halten müssen.
Nach Bekanntwerden des großen Ausmaßes sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auch in der evangelischen Kirche werden Rufe nach mehr staatlichem Einfluss auf die Aufarbeitung laut. "Eine staatliche Instanz kann helfen, allgemeinverbindliche Regeln und Standards zu setzen, an die sich die aufarbeitenden Institutionen halten müssen und deren Einhaltung überprüft werden kann", sagte der CDU-Politiker Thomas Rachel am Freitag dem epd. Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus forderte ein Recht der Betroffenen auf Aufarbeitung. Forderungen nach "Druck von außen" kommen auch aus der Institution selbst.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sagte dem epd, er werde sich dafür einsetzen, dass das angekündigte staatliche Aufarbeitungsgesetz bald komme. Auch er sprach von einem Rechtsanspruch der Betroffenen auf Aufarbeitung. Zudem befürwortete er die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Betroffene, wie sie von Experten und Betroffenen gefordert wird.
Ein von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beauftragtes Forscherteam hatte am Donnerstag seine Erkenntnisse über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie vorgestellt. Die sogenannte ForuM-Studie zeigt, dass das Ausmaß von Missbrauch in der evangelischen Kirche größer ist als bislang angenommen. Für den Zeitraum von 1946 bis 2020 wurden mindestens 2.225 Betroffene und 1.259 mutmaßlichen Täter ermittelt, wobei aber längst nicht alle relevanten Akten eingesehen wurden und die Zahl deswegen wahrscheinlich deutlich höher liegt.
Die Forscher hatten die Landeskirchen und diakonischen Verbände für mangelnde Zuarbeit kritisiert. Die Missbrauchsbeauftragte Claus sagte der "tageszeitung" (taz, Freitag): "Es muss klar sein, dass Aufarbeitung ein grundlegendes Recht von Betroffenen ist und dass die individuelle Position von Betroffenen in solchen Prozessen gestärkt wird." Sie wies auch nochmals darauf hin, dass die Ampel-Koalition versprochen habe, ihre Stelle gesetzlich zu verankern und Aufarbeitung zu stärken.
Rachel, der auch dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört, verwies in dem Zusammenhang auf die bei Claus angesiedelte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Deren Stärkung könne dazu beitragen, verbindlich Maßstäbe zur Aufarbeitung und Prävention für die verschiedenen Institutionen zu verankern, sagte der Sprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Unionsbundestagsfraktion.
Landeskirchen kündigen weitere Aufklärung an
Die Landeskirchen kündigten derweil weitere Aufklärung an. Der Berliner Bischof Christian Stäblein sagte dem RBB, die Ergebnisse der jüngsten Studie könnten nur ein erster Schritt sein. Der bayerische Landesbischof Christian Kopp sagte der Evangelischen Funk-Agentur (efa) in München, er könne für seine Landeskirche "ausschließen", dass man etwas verheimlichen wolle.
Der rheinische Präses Thorsten Latzel verwies in der "Kölnischen Rundschau" (Freitag) auf geplante Einzelstudien sowie eine regionale Aufarbeitungsstudie gemeinsam mit der westfälischen und lippischen Landeskirche sowie der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. In einer gemeinsamen Erklärung mit Claus hatte sich die evangelische Kirche zu weiteren Aufarbeitungsschritten verpflichtet. Die Landeskirchen wollen dabei in neun regionalen Verbünden zusammenarbeiten. "Das ganze Thema der sexualisierten Gewalt ist ein Marathon, kein Sprint", erklärte der Braunschweiger Bischof Christoph Meyns.