Erneuter Prozess gegen Synagogen-Attentäter

Erneuter Prozess gegen Synagogen-Attentäter

Der rechtsextreme Halle-Attentäter Stephan B. steht seit Donnerstag erneut vor Gericht. Er muss sich vor dem Landgericht Stendal wegen eines Fluchtversuchs Ende 2022 aus der Justizvollzugsanstalt Burg verantworten (Az: 501 KLs - 113 Js 16/22 - 8/23). Dort verbüßte B. bis dahin eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, nachdem er im Oktober 2019 einen antisemitisch motivierten Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei zwei Passanten getötet hatte.

Der Prozess begann am Donnerstagmorgen mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Oberstaatsanwalt. Die Verhandlung findet aus Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt. Im Anschluss äußerte sich der Angeklagte ausführlich zu den Vorwürfen. Dabei wurde er eingehend von der Vorsitzenden Richterin und den Staatsanwälten zum Hergang des Fluchtversuchs befragt. Die Verhandlung sollte am Nachmittag fortgesetzt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft B. vor, am 12. Dezember 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg, wo er inhaftiert war, zwei Vollzugsbeamte als Geiseln genommen zu haben. Er habe sie mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Der Ausbruchsversuch scheiterte demnach an der Kfz-Schleuse.

B. ist wegen Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt. Für den Prozess sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müsse der Angeklagte mit einer weiteren Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen, hieß es.