Berlin (epd). Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Aussetzung der Antidiskriminierungsklausel für öffentlich geförderte Kultureinrichtungen in Berlin bedauert. Zentralratspräsident Josef Schuster erklärte am Dienstag, der Ausschluss staatlicher Förderung bei menschenverachtenden Positionen sei eigentlich selbstverständlich. Er sei dem Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) dankbar für dessen Vorstoß, auch wenn die Anwendung der Klausel nun vorerst ausgesetzt sei.
Der Berliner Senat hatte die umstrittene Antidiskriminierungsklausel am Vortag zurückgezogen. Die Senatskulturverwaltung begründete den Schritt mit juristischen Bedenken. Die Klausel war erst am 21. Dezember 2023 eingeführt worden.
Zentralratspräsident Schuster hat nach eigenen Worten wenig Verständnis für den breiten Protest gegen die Einführung der Antidiskriminierungsklausel. "Statt einer klaren Positionierung gegen Antisemitismus entbrennt eine Debatte um Definitionen und Deutungshoheiten", kritisierte er.
Schuster äußerte die Hoffnung, "dass eine juristisch fundierte Lösung schnellstmöglich erarbeitet und umgesetzt wird". Der Kern der Klausel bleibe wichtig, nämlich die Verhinderung der staatlichen Förderung von menschenfeindlichen oder diskriminierenden Inhalten. Schuster fügte hinzu: "Eine aufrichtige und ernsthafte Auseinandersetzung in den kulturellen Institutionen und bei Kunstschaffenden ist der einzige Weg, um nachhaltig Besserung zu schaffen und Juden als Teil dieser Räume zu verstehen anstatt sie als abwesende Projektionsflächen zu begreifen."
Die Antidiskriminierungsklausel verlangte von Kultureinrichtungen, bei Förderanträgen mögliche antisemitische Tendenzen in Projekten klar auszuschließen. Grundlage war die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rembrance Alliance (IHRA).