Bundestag beschließt härtere Abschieberegeln und Schleuser-Bestrafung

Bundestag beschließt härtere Abschieberegeln und Schleuser-Bestrafung
Die Bundesregierung will erreichen, dass Abschiebungen künftig seltener scheitern. Am Donnerstag beschloss der Bundestag eine Reihe an Verschärfungen.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz für eine restriktivere Praxis bei der Abschiebung von Ausländern ohne Bleiberecht beschlossen. Mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP votierte das Parlament für das Paket, das eine Reihe von Regelungen enthält, die verhindern sollen, dass sich etwa abgelehnte Asylbewerber einer zwangsweisen Rückführung entziehen. Zudem werden die Strafen für Schleusungen deutlich erhöht. Union und AfD stimmten gegen das Gesetz, weil es ihnen nicht weit genug geht. Auch einige Abgeordnete der Grünen, denen die Verschärfung zu weit geht, votierten bei der Abstimmung allerdings mit Nein.

Wer in Deutschland kein Bleiberecht habe, müsse das Land auch wieder verlassen, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Das Gesetz werde "effektiv verhindern, dass Personen untertauchen und eine Abschiebung vereiteln", sagte sie.

Zu den härteren Abschieberegeln gehört die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage. Zudem wird der Polizei künftig erlaubt, zum Aufgreifen eines Menschen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und abgeschoben werden soll, auch andere Räume als die des Betroffenen zu betreten. Solche Aktionen sollen vermehrt auch nachts erlaubt und Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Eine Ausnahme gilt für Familien mit Kindern im Alter bis zu zwölf Jahren.

Nach Auseinandersetzungen in der Ampel-Koalition wurden einige Punkte im Gesetz kurz vor der Verabschiedung noch abgemildert. So sieht das Gesetz nun vor, dass Minderjährige grundsätzlich nicht in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden sollen. Zudem muss den Betroffenen für beides ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt werden.

Mit den letzten Änderungen wurde zudem klargestellt, dass durch die Verschärfung der Schleuser-Paragrafen die Seenotrettung nicht kriminalisiert werden soll. Flüchtlingshilfsorganisationen sehen dennoch weiter Lücken und fürchten Bestrafung, wenn sie Minderjährige retten. Der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Flüchtlingsfragen, Christian Stäblein, forderte die Ampel-Koalition zu einer Korrektur des Gesetzes auf. "Es wäre ungeheuerlich, wenn ausgerechnet die Seenotrettung von minderjährigen Geflüchteten strafbar werden könnte", erklärte der Berliner Bischof.

Faeser sagte dagegen, man habe "sichergestellt, dass die Seenotrettung nicht kriminalisiert wird". Der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg sagte, sollte sich herausstellen, dass es im Bereich der Rettung Minderjähriger noch Lücken gebe, "wird es eine Klarstellung geben".

Das Gesetz erlaubt zudem, dass Asylbewerber künftig bereits nach sechs statt bislang neun Monaten eine Arbeit aufnehmen können. Die Dauer für den Bezug von Asylbewerberleistungen, die deutlich unter der normalen Grundsicherung liegen, wird von anderthalb auf drei Jahre ausgeweitet.

Kritik an den Verschärfungen kam in der Bundestagsdebatte allein von der Linken-Abgeordneten Clara Bünger. Das Gesetz enthalte massive Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte, sagte Bünger, die durch den Verlust des Fraktionsstatus der Linken nur eine gute Minute Redezeit hatte.

Ende vergangenen Jahres waren laut Bundesinnenministerium rund 243.000 Menschen als ausreisepflichtig erfasst, von denen allerdings die große Mehrheit - rund 194.000 Menschen - eine Duldung hatten und deswegen nicht abgeschoben werden können. 2023 gab es nach Angaben des Bundesinnenministeriums 16.430 Abschiebungen. Das waren 27 Prozent mehr als im Vorjahr. Vor der Corona-Pandemie hatte die Zahl der jährlichen Abschiebungen bei mehr als 20.000 gelegen.