© epd-bild / Michael McKee
Die bayrische Landessynode trifft zusammen, um über das Profil eines neuen Bischofs oder einer neuen Bischöfin zu beraten, der oder die die Nachfolge von Heinrich Bedford-Strohm antreten soll.
Ab dem 15. Juli können Namensvorschläge zur Wahl eingereicht werden, sagte Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel dem Evangelischen Pressedienst (epd). An diesem Tag habe auch der Wahlvorbereitungsausschuss seine konstituierende Sitzung. Vorschläge können von Mitgliedern der Synode, von Kirchenvorständen, Pfarrkapiteln, Dekanatsausschüssen und kirchlichen Verbänden bis 15. September gemacht werden.
An diesem Samstag (2. Juli) wolle die Synode der Landeskirche nochmals in Erlangen zusammentreffen, um über das Profil eines neuen Bischofs oder einer neuen Bischöfin zu beraten, sagte Preidel. Fragen seien etwa, welche Erwartungen zum Führungsstil an die Kandidaten man habe und für welche Zukunftsaufgaben sie gerüstet sein sollten.
In der Kirchenkultur habe sich in den vergangenen Jahren viel verändert, sagte Preidel. Der Glaube sei für die Menschen zu einer individuellen Entscheidung geworden. Es brauche also eine Person, die Menschen auch in Zukunft für den Glauben begeistern könne und hierfür weiterhin neue Wege beschreite - etwa Kirche an neuen Orten, wie dies etwa mit den Vesperkirchen oder auch Pop-up-Kirchen bereits geschieht.
Der Wahlvorbereitungsausschuss, dem der gesamte Landessynodalausschuss sowie einige Vertreter:innen des Landeskirchenrats, unter ihnen auch der amtierende Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, angehören, sichtet ab Mitte September die eingegangenen Namensvorschläge, erläuterte Preidel weiter. Das Gremium wähle dann geeignete Kandidat:innen aus - mindestens zwei und höchstens sechs. Diese Vorschläge müsse sie dann der bayerischen Staatsregierung, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und den Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen Deutschlands (VELKD) zur Zustimmung vorlegen.
Ins Bischofsamt gewählt werden kann, wer evangelischer Pfarrer oder evangelische Pfarrerin ist. Die Person muss aber nicht zwingend der bayerischen Landeskirche angehören. Die finalen Kandidaten werden der Synode mitgeteilt und müssen sich dieses Mal - entsprechend des neuen im März von der Landessynode beschlossenen Bischofswahlgesetzes - der Öffentlichkeit präsentieren. Diese neue Transparenz sei sehr wichtig, betonte Preidel. In anderen Landeskirchen seien öffentliche Vorstellungen bereits längst der Fall.
Die Synode wählt den neuen Bischof oder die neue Bischöfin am 27. März während ihrer Tagung in München in der Bischofskirche St. Matthäus.
Das evangelische Bischofsamt in Bayern - Ins bayerische evangelische Bischofsamt kann gewählt werden, wer evangelischer Pfarrer oder evangelische Pfarrerin ist. Eine Zugehörigkeit zur bayerischen Landeskirche ist nicht nötig.
Der Landesbischof wird von der Landessynode, dem Kirchenparlament der 2,2 Millionen Protestanten im Freistaat, auf zwölf Jahre gewählt. Amtierender Landesbischof ist seit 2011 Heinrich Bedford-Strohm. Die nächste Wahl soll am 27. März 2023 bei der Frühjahrstagung der Landessynode in München stattfinden. Die Kandidaten benötigen eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Bei einem möglichen dritten Wahlgang würde laut Kirchengesetz aber auch eine einfache Mehrheit genügen.
Der Landesbischof gilt als "primus inter pares" ("Erster unter Gleichen"), daher ist in der evangelischen Kirche - anders als in der katholischen - auch nicht von einem Oberhirten oder einem Oberhaupt die Rede. Trotzdem hat der Landesbischof besondere Befugnisse: Er ernennt die Kirchenbeamten und Pfarrer, ist für die Ausfertigung und Verkündung von Kirchengesetzen zuständig und hat den Vorsitz im Landeskirchenrat.
Zudem vertritt er die Landeskirche in der Öffentlichkeit und in ökumenischen Fragen. Auch ist er dazu angehalten, der Seelsorger für die rund 2.800 Pfarrer und Pfarrerinnen in den 1.536 evangelischen Kirchengemeinden in Bayern zu sein.