Organspende: Beide Lager werben in Briefen an Abgeordnete um Stimmen

Organspende: Beide Lager werben in Briefen an Abgeordnete um Stimmen
Wenige Tage vor der Entscheidung im Bundestag über eine Neuregelung der Organspende werben beide Lager um die Stimmen der noch unentschlossenen Abgeordneten.

Nach einem Brief von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zugunsten der sogenannten Widerspruchsregelung wurde am Samstag auch ein Schreiben von den Gegnern dieser Lösung bekannt. Wie die "Rheinische Post" meldete, verfassten sieben Parlamentarier von Union, SPD, Grünen und FDP einen Brief an alle Abgeordneten, in dem sie für ihren Gesetzentwurf zur "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft" werben.

Dieser Entwurf sieht vor, bei der jetzigen Regelung zu bleiben, wonach die Organentnahme nur bei ausdrücklicher Zustimmung möglich ist. Die Befürworter um Grünen-Chefin Annalena Baerbock wollen aber dafür sorgen, dass die Bürger regelmäßig dazu befragt werden, damit sie ihre Entscheidung möglichst dokumentieren. Unter den Unterzeichnern ist dem Bericht zufolge auch die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

"Niemand von uns kann genau wissen, welche Folgen eine Widerspruchsregelung für unsere Gesellschaft hat", heißt es demnach in dem Schreiben, das am Montag verschickt werden solle. Zugleich sollten bei den Patientinnen und Patienten, die sich mit der Einführung der Widerspruchsregelung mehr Spenderorgane versprächen, keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Es solle der Weg der Vertrauensschaffung, Stärkung der Beratung und Aufklärung sowie der Verbesserung der Organisation und Transparenz in den Krankenhäusern weitergegangen werden, heißt es weiter.

Schweigen bedeute nicht Zustimmung 

"Es wäre ein Fehler, die Widerspruchsregelung einzuführen", zitierte die Zeitung Kirsten Kappert-Gonther von der Grünen-Fraktion. "Grundsätzlich bedeutet Schweigen nicht Zustimmung." Die von Spahn vorgeschlagene Widerspruchsregelung sieht eine Umkehrung des jetzigen Grundsatzes vor: Demnach soll jeder potenzieller Organspender sein, der dem zu Lebzeiten nicht widerspricht.

Auch Spahn wandte sich laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" in einem Brief an die Parlamentarier. Das Schreiben sei an die Abgeordneten gegangen, die knapp eine Woche vor der Abstimmung noch unentschieden seien, welcher Neuregelung sie zustimmen wollten. Das trifft laut Bericht auf rund 200 der 709 Bundestagsabgeordneten zu. Das Parlament stimmt am nächsten Donnerstag über eine mögliche Reform der Organspende ab.

In Deutschland warteten laut Deutscher Stiftung Organtransplantation Ende 2018 rund 9.400 Menschen auf ein Spenderorgan. Rund 3.100 Organe wurden in diesem Jahr gespendet. Die Jahresstatistik für 2019 liegt noch nicht vor. Ziel beider Entwürfe im Bundestag ist es, die Zahl der Organspenden zu steigern. Das Abstimmungsergebnis ist völlig offen.

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In fast allen europäischen Ländern gilt entweder die (erweiterte) Zustimmungsregelung, die Entscheidungsregelung oder die Widerspruchsregelung, über deren mögliche Einführung in Deutschland am Donnerstag der Bundestag zu entscheiden hat.

  • Erweiterte Zustimmungsregelung: Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Falls keine Dokumentation der Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinne der verstorbenen Person zu entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Irland, Island, Litauen, in den Niederlanden (ab Mitte des Jahres Widerspruchslösung), Rumänien, der Schweiz und im Vereinigten Königreich.
  • Entscheidungsregelung: Sie stellt eine Abwandlung der erweiterten Zustimmungslösung dar und umfasst die Pflicht zu regelmäßiger Information der Bürgerinnen und Bürger. Die Kassen müssen demnach in bestimmten Zeiträumen mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgen, damit jeder für sich eine Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende treffen kann. Diese Regelung gibt es jedoch nur in Deutschland.
  • Widerspruchsregelung: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem staatlich geführten Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen das Recht, einer Organentnahme dann zu widersprechen, wenn keine klare Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt. Die Widerspruchslösung gilt in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und in Ungarn.