Staatskanzleichef fordert neues Medienkonzentrationsrecht

Dirk Schrödter

Foto: fpr/Frank Peter

Dirk Schrödter (CDU) plädiert für eine Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts.

Staatskanzleichef fordert neues Medienkonzentrationsrecht
Der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter (CDU), fordert eine Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts.

Die bisherige Regelung sei zu "fernsehzentriert", schreibt Schrödter in einem Gastbeitrag für die Fachpublikation epd medien. Sollte sich etwa Google entschließen, den Medienkonzern Bertelsmann zu übernehmen, könne die zuständige Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) dies "weder prüfen noch untersagen", kritisiert er.

Die KEK ist ein Organ der Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen beaufsichtigen. Die Kommission soll die Meinungsvielfalt auf dem Fernsehmarkt sichern und überprüft dazu die Medienkonzentration.

Das derzeit geltende Medienkonzentrationsrecht stamme aus einer Zeit, in der der große Einfluss von sogenannten Medienintermediären wie Google oder Facebook noch gar nicht vorhersehbar war, schreibt Schrödter. Sollten Google oder Facebook einen großen deutschen Medienkonzern übernehmen wollen, könne allenfalls das Bundeskartellamt einschreiten, doch die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde das tun würde, sei "mehr als vage". Eine solche Übernahme wäre nicht nur eine Gefahr für die Medienvielfalt, sie würde auch die anderen deutschen Medienunternehmen in ihrer Existenz bedrohen, warnt der Medienpolitiker.

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Die Länder arbeiten zurzeit an einem neuen Medienstaatsvertrag, der neben dem klassischen Rundfunk und Telemedien erstmals auch die sogenannten Intermediären regulieren soll. Eine Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts ist in dem Vertrag nicht vorgesehen. Notwendig wäre aber nach Meinung von Schrödter die Entwicklung eines neuen Konzentrationsrechts, das den gesamten Meinungsmarkt in den Blick nimmt. Der Gesetzgeber - in diesem Fall die Bundesländer - sei verpflichtet, die Meinungsvielfalt in Deutschland zu sichern. Dazu müssten alle Medienunternehmen mit allen ihren Angeboten betrachtet werden. Vielfaltsichernde Maßnahmen sollten "bei sämtlichen meinungsbildenden Medienangeboten möglich sein", schreibt Schrödter.