SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach fordert Neuregelung der Organspende

Organspende-Ausweis

Ein Organspende-Ausweis reiche nicht, denn das Routineverhalten bleibe so die Nicht-Spende. Notwendig wäre ein Register, in das man sich eintragen kann, wenn man nicht bereit ist, zu spenden, fordert der SPD-Gesundheitsexperte.

SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach fordert Neuregelung der Organspende
Angesichts sinkender Organspender-Zahlen fordert der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. "Wer nicht spenden will, muss vorher 'Nein' sagen", sagte der Bundestagsabgeordnete der in Oldenburg erscheinenden "Nordwest-Zeitung" (Montag).

Die deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte Lauterbachs Forderung für verfassungswidrig. "Schweigen ist keine Zustimmung", sagte Vorstand Eugen Brysch in Dortmund. Lauterbach reagierte mit seiner Forderung auf die aktuelle Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation, wonach im vergangenen Jahr nur 797 Menschen Organe gespendet haben, 60 weniger als im Vorjahr. Die Spendenbereitschaft sank damit auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren, wie die Stiftung am Montag in Frankfurt am Main mitteilte. Die Zahl der gespendeten Organe ging um 9,5 Prozent auf 2.594 zurück.

Nach Ansicht Lauterbachs wäre ein Register notwendig, in das man sich eintragen kann, wenn man nicht bereit ist zu spenden. "Wir können verlangen, dass sich jeder aktiv erklärt, der seine Organe im Todesfall nicht für das Leben anderer Menschen hergeben möchte", sagte der SPD-Politiker.

Niedrigster Stand der Organspenden seit 20 Jahren

Lauterbach kritisierte die rechtlichen Regelungen zur Organentnahme in Deutschland. Wenn Organe nur Menschen entnommen werden dürften, die einen Organspende-Ausweis bei sich führten, setze dies "zu hohe Hürden". Das Routineverhalten bleibe so die Nicht-Spende. Die Skandale um Organspenden wirkten noch nach und hätten das Vertrauen der Menschen nachhaltig beschädigt. Zudem werde in Deutschland viel zu wenig für Organspenden geworben.

Durch den grenzüberschreitenden Organaustausch liegt die Zahl der transplantierten Organe in Deutschland etwas über der Summe der entnommenen Organe: Im vergangenen Jahr wurden in der Bundesrepublik 2.764 Spenderorgane erfolgreich verpflanzt. Im Vergleichszeitraum 2016 konnten bundesweit noch 3.049 Organe transplantiert werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock plädierte für mehr Aufklärung: "Mit einer ehrlichen Kommunikation lässt sich die Organspendebereitschaft sicher erhöhen", sagte Dabrock dem Evangelischen Pressedienst (epd). Für ihn persönlich bedeute die Organspende eine Möglichkeit, etwas Gutes zu tun, sagte der Professor für Evangelische Theologie an der Universität Erlangen-Nürnberg. Dabrock war 2015 daran beteiligt, die Stellungnahme des Ethikrats zur Organspende auf den Weg zu bringen.

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Die Stiftung Organtransplantation monierte, dass auf den Intensivstationen der Krankenhäuser die Möglichkeit der Organspende oft nicht beachtet werde. Sie forderte deshalb, die Rolle der der Transplantationsbeauftragten in den bundesweit 1.250 Entnahmeklinken zu stärken.

Die Stiftung Patientenschutz warnte davor, die Rolle der Transplantationsbeauftragten zu überschätzen. Statt dessen sei es notwendig, das Transplantationssystem in staatliche Hände zu legen. "Der Gesetzgeber hat die Regeln und Verteilungskriterien verbindlich und konkret festzulegen", sagte Brysch. Die Organisation und die Kontrolle des Transplantationssystems müsse ebenfalls eine staatliche Einrichtung übernehmen.

Der Theologe Stephan Schaede lehnte die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende ab. Eine Organspende müsse aus freien Stücken geschehen. "Es darf hier nicht auf menschliche Trägheit gesetzt werden - nämlich die Trägheit, im Fall des eigenen Hirntodes der Organspende zuvor nicht widersprochen zu haben", sagte der Direktor der Evangelischen Akademie Loccum.

Rechtliche Regelungen zur Organspende

Angesichts niedriger Organspender-Zahlen wird in Deutschland erneut über das Organspende-System debattiert. In Europa gibt es unterschiedliche Modelle zur Organisation von Spenden. Ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen:

Entscheidungslösung: Sie gilt in Deutschland. Danach wird jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Die Krankenkassen schicken regelmäßig Informationsmaterial zur Organspende an die Versicherten und fragen die Spendebereitschaft ab. Behörden verteilen das Material bei der Ausweisausgabe. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es nicht. Eine Organspende ist nur zulässig, wenn eine Zustimmung vorliegt. Der Gesetzgeber hat 2012 die Entscheidungslösung eingeführt und die bis dahin geltende Zustimmungslösung abgeschafft. Ziel war, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Zustimmungslösung: Im deutschen Transplantationsgesetz war von 1997 bis 2012 die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung verankert. Nach dem Hirntod eines Patienten dürfen dessen Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat oder seine Angehörigen nach dessen Tod in eine Transplantation einwilligen. Das kann durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung erfolgen. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt werden. Die Zustimmungslösung gilt zum Beispiel in Dänemark, Großbritannien, Litauen, Niederlande, Rumänien und der Schweiz.

Widerspruchslösung: Spanien setzt gemeinsam mit acht anderen EU-Ländern auf die Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass jeder nach seinem Tod zum Organspender werden kann, wenn er der Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Staaten praktizieren das Modell der erweiterten Widerspruchslösung. Dabei ist ein Widerspruch der Angehörigen gegen eine Organentnahme für die Ärzte bindend. Sie gilt etwa in Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen und Schweden.