Bundesregierung zu AfD: Religionsfreiheit gilt

Die Spitze des Minarett der Yavus Sultan Selim Moschee (l) mit dem Halbmond und das Kreuz auf der Kirchturmspitze der Liebfrauenkirche (r) stehen in Mannheim nebeneinander.

Foto: dpa/Ronald Wittek

Bundesregierung zu AfD: Religionsfreiheit gilt
Die Bundesregierung hat mit Blick auf das geplante Parteiprogramm der rechtskonservativen AfD die Bedeutung der Religionsfreiheit unterstrichen.

Regierungssprecher Steffen Seibert verwies am Montag in Berlin auf den Artikel vier des Grundgesetzes, der die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des Bekenntnisses schützt. "Das gilt", sagte Seibert.

Er sehe keinen Anlass, Parteiprogramme, die noch im Entstehen sind, zu kommentieren, ergänzte der Sprecher von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Er verwies aber auf die Aussage der Regierungschefin, dass der Islam zu Deutschland gehöre.

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Die AfD will laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" in ihrem ersten Parteiprogramm den Islam als unvereinbar mit der Verfassung darstellen. "Der Islam ist an sich eine politische Ideologie, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist", sagte die stellvertretende Parteivorsitzende und Europaabgeordnete Beatrix von Storch der Zeitung. Zudem soll laut Programmentwurf des Bundesvorstands ein Verbot von Minaretten, Muezzins und Vollverschleierungen gefordert werden.